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Retten Sie ihre Immobilie!

Herr Müller hat Zahlungsschwierigkeiten und die finanzierende Bank betreibt die Zwangsversteigerung. Ferner ist in seiner Schufa ein negativer Eintrag enthalten (Kreditkündigung) der eine Umschuldung nicht möglich macht. Seine gesamten Aussenstände (Schulden) betragen 300.00,000 EUR.

Wir versuchen in Form eines Vergleiches mit Restschuldenforderungsverzicht einen Ablösebetrag mit der finanzierenden Bank auszuhandeln, der niedriger ist als 300.000,00 EUR (z.B. 200.000,00 EUR). Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Werthaltigkeit des Objektes gegeben ist und dass ein Vertrauen zum Eigentümer aufgebaut werden kann.

Ein privater Kapitalgeber stellt Herrn Müller den erforderlichen Betrag zur Verfügung, um die Bankverbindlichkeiten abzulösen. Der Schuldner hat im Rahmen der vertraglichen Gestaltung mit dem privaten Investor mehrere Möglichkeiten.

Die Verträge zwischen Investor und Schuldner werden individuell der Einkommens- und Grundstückssituation angepasst.

Der Schuldner muss allerdings die Voraussetzung mitbringen, dass er nach einem Zeitraum von ca. 2 – 3 Jahren wieder finanzierbar ist.