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imkresa

Institut für Immobilienkredit- und Zwangsversteigerungssanierung
Wir helfen Ihre Immobilie zu retten

IMMOBILIENKREDITSANIERUNG

Das Institut erstellt Analysen Ihrer finanziellen Situation und erarbeitet individuelle Sanierungsmöglichkeiten.

Unser Ziel ist, Ihre Immobilie zu halten und Sie rechtsanwaltlich zu begleiten.

Unsere Tätigkeit ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland.

Terminsvertretung bei Zwangsversteigerung

Retten Sie Ihre Immobilie!

Bei uns bekommen Sie Rechtsbeistand und Antworten bei Problemen mit Krediten bei Immobilien und Zwangversteigerungen, die mit einer Immobilienfinanzierung, die in die Krise geraten ist, im Zusammenhang stehen.

Ebenso geben wir fachkundigen Rat und Hilfestellung für den Grundstückseigentümer, damit auf Krisensituationen angemessen reagiert werden kann.

Gründe für notleidende Immobilien gibt es gar viele. Oftmals bringt bereits eine vorübergehende, unverschuldete Zahlungsunfähigkeit bzw. ein Liquiditätsengpass den Immobilienbesitzer und Darlehensnehmer eines Immobilienkredites in erhebliche Schwierigkeiten.

Wechselfälle des Lebens, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheitern einer Ehe oder Partnerschaft, bringen es nicht selten mit sich, dass die Raten eines Immobilienkredites nicht pünktlich bezahlt werden können. Hat die finanzierende Bank das Immobiliendarlehen erst einmal gekündigt, drohen hohe Verluste durch Zwangsvollstreckung und Co. Unsere Aufgabe ist es, dem Grundstückseigentümer trotz notleidender Immobilie bzw. leistungsgestörter Immobilienfinanzierung hohe Verluste durch Zwangsversteigerung zu vermeiden und dem Schuldner das Eigentum zu erhalten.

In vielen Fällen ist es auch erforderlich, Sanierungs- und Abwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Hat die finanzierende Bank den Immobilienkredit wegen Zahlungsverzug gekündigt, gibt es für den Kreditnehmer aufgrund negativer Schufa-Eintragung keine Möglichkeit mehr, auf dem üblichen Kapitalmarkt Gelder für eine Umfinanzierung zu erlangen. Hier kann durch Kontakt zu privaten Investoren Kapital beschafft und eine Umschuldung ermöglicht werden. Parallel ist in derartigen Fällen zu versuchen, in Form eines Vergleiches mit der finanzierenden Bank mit Restschuldenforderungsverzicht einen Ablösebetrag zu verhandeln. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Werthaltigkeit des Objektes gegeben ist und zum Eigentümer eine Vertrauensbasis geschaffen werden kann. Wie die Sanierungsmodelle ausgestaltet werden können, richtet sich jeweils nach dem Einzelfall.

Die Finanzierungsmodelle mit dem privaten Investor umfassen meist einen Zeitraum von ca. 2 – 3 Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollte der Schuldner bzw. Eigentümer selbst wieder finanzierbar sein. Das ist jedenfalls unser Ziel.

Informieren Sie sich daher über die Möglichkeiten, die Ihnen unser Institut bietet. Aufgrund unserer Kontakte (private Investoren, seriöse Immobilienbewerter, Sachverständige und Rechtsanwältin) können wir dem Schuldner und seiner notleidenden Immobilie in vielen Fällen einen Ausweg aufzeigen und ihn bei der Sanierung seiner Immobilie begleiten.

Kontaktieren Sie uns per Email, über das Kontaktformular oder rufen uns an. Anschließend übersenden wir Ihnen ein Formular zur Selbstauskunft für die Darstellung Ihrer finanziellen Gegebenheiten und der Immobilie, das Sie uns per Internet oder Post zurücksenden. Sie können das Formular auch online ausfüllen oder die Druckversion downloaden, ausfüllen und per Fax oder per Post an uns übersenden.

Wir ermitteln aus Ihren Angaben die Möglichkeiten einer Hilfe, informieren Sie darüber und vereinbaren einen Besprechungs- und Besichtigungstermin mit Ihnen. In dieser Besprechung prüfen und vertiefen wir Ihre Angaben, besichtigen die Immobilie und entwickeln mit Ihnen zusammen eine Sanierungsmöglichkeit.

So funktioniert’s

Kosten

Unsere Tätigkeit ist einschließlich des Besprechungs- und Besichtigungstermins kostenlos.

Im Falle einer erforderlichen Erstberatung durch die Anwaltskanzlei fällt eine sogenannte Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, an.

Bei weitergehender Tätigkeit erhalten Sie von uns einen Vertragsvorschlag, dessen Kosten am Erfolgsfall bzw., die anwaltliche Tätigkeit betreffend, am RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ausgerichtet sind.

Wer wir sind

Rechtsanwältin Renate Winter ist seit vielen Jahren im Bereich des Zwangsverwaltungsrechts und Zwangsversteigerungsrechts tätig.

Daneben ist sie schwerpunktmäßig im Bereich des Bankenrechts, Anlegerrechts, sowie Anlegerschutzrechts tätig.

Unsere Partner

Unsere Partner erstellen Finanz- und Wirtschaftlichkeitsanalysen um daraus individuelle Sanierungsprogramme zu entwickeln, die zur Umschuldung von Immobilienfinanzierungen und deren Verkauf führen.

Dabei kann zur Vermeidung von Zwangsversteigerungen auch auf bankenunabhängige Investoren zurückgegriffen werden.

Außerdem ermittelt die Gesellschaft die Marktwerte von Immobilien und vermarktet die Objekte im Kundenauftrag oder bei der Abwicklung.

auf eine gute Zusammenarbeit